Kosten
Einmalige Beratung von Neumandanten:
Wir beraten Sie auch wenn Sie nur einmalig Beratungsbedarf haben.
Die Kosten hierfür betragen 225,00 € incl. gesetzl. USt von z.Zt. 19 %.
Sie sind direkt beim Beratungstermin in bar oder per EC Karte zahlbar.
Bei laufender Betreuung legt die Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV) zusammen mit den Tabellen den Rahmen für die Höhe des Steuerberater - Honorars fest. Es existieren folgende Tabellen für die Abrechnung des Honorars des Steuerberaters:
Tabelle A (Beratungstabelle)
Tabelle B (Abschlusstabelle)
Tabelle C (Buchführungstabelle)
Tabelle D (landwirtschaftliche Tabelle)
Tabelle E (Rechtsbehelfstabelle)
Durch die Steuerberater- Vergütungsverordnung (StBVV) ist die Zusammensetzung des Steuerberater-Honorars für den Mandanten nachvollziehbar.
Ich erkläre Ihnen gerne die Methodik der Berechnung des Honorars bzw. die Zusammensetzung der Kosten.