Kosten

Einmalige Beratung von Neumandanten:

Wir beraten Sie auch wenn Sie nur einmalig Beratungsbedarf haben.


Die Kosten hierfür betragen 225,00 € incl. gesetzl. USt von z.Zt. 19 %.

Sie sind direkt beim Beratungstermin in bar oder per EC Karte zahlbar.


Bei laufender Betreuung legt die Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV) zusammen mit den Tabellen den Rahmen für die Höhe des Steuerberater - Honorars fest.  Es existieren folgende Tabellen für die Abrechnung des Honorars des Steuerberaters: 

Tabelle A (Beratungstabelle)

Tabelle B (Abschlusstabelle)

Tabelle C (Buchführungstabelle) 

Tabelle D (landwirtschaftliche Tabelle)

Tabelle E (Rechtsbehelfstabelle)

Durch die Steuerberater- Vergütungsverordnung (StBVV) ist die Zusammensetzung des Steuerberater-Honorars für den Mandanten nachvollziehbar.

Ich erkläre Ihnen gerne die Methodik der Berechnung des Honorars bzw. die Zusammensetzung der Kosten.